Bosnien und Herzegowina: Dayton, Bonn Powers und der Hohe Repräsentant

Unterzeichnung des Abkommens von Dayton (Paris, 14. Dezember 1995)

Nach dem Ende von Christian Schmidts Amtszeit als Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina im Mai dieses Jahres ist die Nachfolge für das Spitzenamt des „Office of the High Representative“ (OHR) ungeklärt. Der Friedensimplementierungsrat der Vereinten Nationen konnte sich bislang nicht auf einen Nachfolger einigen. Der Hohe Repräsentant verfügt über weitreichende Befugnisse, um in die politische Ordnung des Landes einzugreifen. Während das Amt nun übergangsweise weitergeführt wird, verschärfen politische Spannungen im Land sowie Uneinigkeit zwischen der EU und den USA die Debatte über die zukünftige Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens und die Rolle des OHR.

Fast dreißig Jahre lang arbeitete meine Bekannte, Michelle, als Montessori-Kindergärtnerin. Obwohl Erzieher*innen in Deutschland dringend gesucht werden, gestaltet sich ihre Jobsuche schwierig: Mal fehlen Zusatzqualifikationen, mal liegt der Arbeitsort zu weit entfernt, mal passt die Stelle nicht. Während ich ihr dabei zusehe, frage ich mich, welche Berufe eigentlich nie ausgeschrieben werden – und wie man Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina wird.

Die Frage ist augenzwinkernd gemeint. Doch der Gedanke liegt nahe, dass Michelle mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Schlichten von Konflikten, Finden von Kompromissen und Vermitteln zwischen unvereinbaren Interessen für eine solche Aufgabe womöglich besser geeignet wäre als so mancher Berufsdiplomat. Während ich ihr über die Schulter schaue, schweifen meine Gedanken weiter. Wenn sich für fast jeden Beruf eine Stellenausschreibung finden lässt – warum eigentlich nicht für den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina? Sie könnte ungefähr so lauten:

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Erfahrung in der Verwaltung eines souveränen Staates. Bewerber*innen sollten bereit sein, demokratisch beschlossene Gesetze außer Kraft zu setzen, gewählte Politiker*innen ihres Amtes zu entheben und bei Bedarf tief in das politische System eines europäischen Landes einzugreifen. Diplomatisches Geschick wäre von Vorteil. Eine demokratische Wahl findet nicht statt.

Eine solche Stellenausschreibung gibt es selbstverständlich nicht. Dennoch beschreibt sie ein Amt, das in Europa einzigartig ist. Der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina verfügt über Befugnisse, die weit über klassische diplomatische Aufgaben hinausgehen. Seine Aufgaben wurden in Annex 10 des Dayton-Friedensabkommens festgelegt. Mit den Beschlüssen des Friedensimplementierungsrats von Bonn im Dezember 1997 erhielt das Amt zusätzlich weitreichende Eingriffsbefugnisse, die als „Bonn Powers“ bekannt wurden. Sie erlauben dem Hohen Repräsentanten unter anderem, verbindliche Entscheidungen zu treffen, Gesetze zu ändern sowie gewählte und ernannte Amtsträger*innen ihres Amtes zu entheben.

Während sich Bosnien und Herzegowina auf die allgemeinen Wahlen am 4. Oktober vorbereitet, befindet sich ausgerechnet dieses Amt selbst in einer Übergangsphase. Die Zentrale Wahlkommission hat Wahlen zum dreiköpfigen Staatspräsidium, zum Abgeordnetenhaus des Gesamtstaats, zum Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie zur Nationalversammlung und zum Präsidenten der Republika Srpska angesetzt.

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